Textklau und Duplicate Content verhindern
Das Schreiben liegt nicht jedem im Blut. So mancher quält sich enorm mit seinen Webseiten-Texten. Und wenn das Werk endlich gelungen ist, muss man auch noch aufpassen, dass keiner den Text klaut. Muss man? Man muss! Denn erstens ist ein solcher Text meistens urheberrechtlich geschützt (Voraussetzung: Es besitzt eine gewisse “Schöpfungshöhe”, ist also mehr als “Bitte hier klicken”). Und zweitens kann ein Diebstahl böse Folgen haben. “Doppelter Content” oder “Duplicate Content” heißt das schlimmste Problem: Wenn Suchmaschinen wie Google.de ein und denselben Text mehrfach im Netz finden, geben sie bei den Suchergebnissen vorrangig eine Webseite aus und ignorieren die Duplikate weitgehend. Pech nur, dass Google Original und Kopie nicht zweifelsfrei unterscheiden kann… Meine Tipps an alle Webmaster sind daher:
|
| Tweet |

















1 Kommentar to 'Textklau und Duplicate Content verhindern'
5. Januar 2010
Tatsächlich spricht es sich auch in Deutschland herum, dass Textklau kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Urheberrechtsverletzung.
Meine Kanzlei betreut eine zunehmende Anzahl von Betreibern von Webseiten, die sich nicht mehr damit abfinden möchten, dass Fremde sich an ihren Texten bedienen.
Schließlich steht dem Autor sogar ein Entgelt für die unerlaubte Nutzung seiner Texte zu.
Die in diesem Zusammenhang oft bemühte Argumentation, der Textklau geschehe meist aus Unwissenheit, überzeugt nicht. Es mag sein, dass einige Textdiebe die Rechtslage nach dem Urhebergesetz nicht kennen. Jedem, der fremde Texte auf seine Seite stellt, ist doch aber bewußt, dass er sich mit fremden Federn schmückt, sich das Ergebnis der Arbeit eines anderen zueigen macht. Und genau hiervor schützt das Urhebergesetz. Wer also Texte einfach übernimmt, weiß bereits alles das, was die Rechtslage ausmacht. Wer dann behauptet, er hätte nicht gewußt, dass Textklau eine Urheberrechtsverletzung darstellt, sagt damit eigentlich nur, dass er nicht wußte, dass diese erkannte Sauerei rechtliche Konsequenzen hat. Wer ein Fahrad stiehlt, muss auch nicht § 242 Strafgesetzbuch gelesen haben, damit man ihm den Diebstahl vorwerfen kann.
Weiterführende Informationen zu Urheberrechtsverletzungen an Texten gibt es hier:
http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/urheberrecht/vorgehen-bei-textklau/?child=13
Hinterlasse einen Kommentar