Informativ: De Maizières Pläne zur deutschen Netzpolitik
Für den Journalismus ist das so genannte Recht auf Gegendarstellung in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer schon lange verbrieft. Mit diesem Recht wird der Verleger bzw. der entsprechende Redakteur verpflichtet, die Gegendarstellung (die in Bezug auf eine veröffentlichte Tatsachenbehauptung des jeweiligen Mediums steht) zur Veröffentlichung zu bringen.
Dr. Thomas de Maizià ¨re, Bundesminister des Innern, plant jetzt ein ähnliches Regelwerk für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz. 14 Thesen, übertitelt mit “Grundlagen einer gemeinsamen Politik der Netzordnung”, verdeutlichen aktuell, wie dieses aussehen könnte.
Geht es in ersten beiden Thesen zunächst global über das Bewusstsein über gemeinsame Werte, die es auf das Internet zu übertragen gilt, wird es in These 4 bezüglich von Persönlichkeitsrechten konkreter. Hier heißt es unter anderem: “Wir sollten die Ausübung der bestehenden Betroffenenrechte, wie z.B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Widerspruch, insgesamt vereinfachen, indem wir hierfür bessere Online-Möglichkeiten schaffen.” Im Klartext: Das Ziel ist eine möglichst unkomplizierte und unbürokratische Möglichkeit des Widerspruchs von bestehenden Aussagen im Netz. In den weiteren Thesen werden auch Themen wie Anonymität und Identifizierbarkeit sowie Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern behandelt. Alle Thesen sind hier nachzulesen. Über Kommentare und Einschätzungen, ob und wie weit derlei grundlegende Regeln umsetzbar sein werden, freuen wir uns. Â
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