Anfänger in Online-PR: Bahn geht mit Blogger auf Kollisionskurs
Unliebsame Inhalte lassen sich nicht aus dem Netz entfernen, indem man per Abmahnung gegen die Veröffentlichung vorgeht. Das sollte inzwischen jeder
PR-Profi wissen. Und dennoch hat die Deutsche Bahn heute das preisgekrönte Blog netzpolitik.org abgemahnt. Blogger Markus Beckedahl hatte ein Schreiben veröffentlicht, das die Spitzelaffäre der Deutschen Bahn als Memo zusammenfasst. Das PDF war ohnehin bereits der Presse zugespielt worden, zahlreiche Medien berichteten.
Jetzt betrachtet die Deutsche Bahn die Veröffentlichung als Verletzung ihres Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses und hat netzpolitik.org abgemahnt. Die Blogger sollen das PDF von der Seite nehmen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Was dabei herauskommt, ist ein Paradebeispiel für Netzkommunikation. Blogger Beckedahl hat schnell gehandelt, in seinem Blog darauf reagiert und in seinem Twitteraccount um Hilfe gebeten. Seine Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Jetzt, drei Stunden später, rollt nicht nicht nur eine erhebliche Welle durch das Social Web,
Beckedahl hat inzwischen auch mehrere Interviews zum Thema gegeben. Der Sprung aus dem sozialen Netzwerk in die klassischen Medien
ist vollzogen. In dieser kurzen Zeit kann die Deutsche Bahn nicht einmal zu allen Beteiligten “Pressekonferenz” sagen. Parteien springen auf den Zug im Namen der Pressefreiheit auf, Grüne und FDP haben laut Beckedahl bereits Unterstützung angeboten.
Im Ergebnis erhält das PDF nun erheblich höhere Zugriffszahlen, als je zuvor und wird von sehr vielen gelesen, an denen die Sache sonst vorbeigegangen wäre.
Es gibt hierfür bereits einen Fachbegriff, man nennt dies den “Streisand-Effekt”.
Barbara Streisand wollte einst verhindern, dass Luftaufnahmen Ihres Anwesens auf der Seite Pictopia.com gezeigt werden. Damals standen dort 12.000 Fotos von der Küste Kaliforniens. Erst das Bestreben Streisands, das eine Foto ihres Hauses zu verbieten, sorgte für Bekanntheit. Es wurde unauslöschlich im Internet verbreitet. Comedian Atze Schröder erfuhr den selben Effekt, als er die Nennung seines Geburtsnamens verbieten wollte.
Was also soll man tun, um unliebsame Dinge aus dem Netz zu entfernen?
Dafür gibt es Strategien. Auf direktem Wege um Entfernung bitten – aber freundlich und höflich – kann zum Ziel führen, eine Garantie gibt es
nicht. Auf Foren sollte man Vorwürfen direkt und offen antworten. Wichtiger ist zudem gezielte Online-PR. Damit sorgen wir dafür, dass eine Google-Suche die unliebsame Seite weit nach hinten drängt. Ist eine alte Peinlichkeit erst einmal auf Google-Suchunterseite sieben angekommen, kräht meist kein Hahn mehr danach.
Nachtrag 18.22 Uhr: Netzpolitik.org meldet inzwischen 250 Anfragen auf dem Server. Pro Sekunde.
Wieviele den Hilferuf allein auf Twitter weiterverbreitet haben, sieht man hier.
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8 Kommentare to 'Anfänger in Online-PR: Bahn geht mit Blogger auf Kollisionskurs'
3. Februar 2009
Hallo,
habe ich etwas verpasst? Wo kommt auf einmal der Name “Becker” im Text her?
“Blogger Markus Beckedahl” später heisst es mehrfach “Becker hat inzwischen auch”.
Gruss
Rüdiger
4. Februar 2009
“PR-Anfänger schreibt Blog-Artikel” — Der Mann heißt Beckedahl und nicht Becker!
4. Februar 2009
Korrigiert, sorry.
4. Februar 2009
Mal wieder ein Eintrag mehr im Buch der Kommentare, auf die die Welt verzichten kann. Wie ein freundlicher Hinweis aussieht, macht Rüdiger Pretzlaff vor.
4. Februar 2009
Ich will nicht wissen, wieviel Geld die Verantwortlichen bei der Bahn für solch eine tolle PR-Arbeit kassieren.
4. Februar 2009
Es bleibt nur zu wünschen, dass Mehdorn so schnell wie möglich seinen Hut nehmen muss und die Bundesregierung Schadensersatzansprüche gegen den Noch-Bahnchef wegen des neuerlich entstandenne Imageschadens geltent macht genause wie zahlreiche Bahnangestellte klagen und Forderungen stellen sollten
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Netzpolitik.org meldet gerade, dass die Bahn auf weitere Konsequenzen gegen die Veröffentlichung des beanstandeten Protokolls verzichtet. Das war abzusehen. Aus PR-Sicht war übrigens von Beginn an unerheblich, ob die Deutsche Bahn AG juristisch im Recht
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