Der Absender einer eMail-Kampagne muss sowohl bei werblichen Mailings als auch bei Newslettern für den Empfänger klar erkennbar sein. Geregelt ist dies ausdrücklich im Telemediengesetz (TMG). Aber nicht nur der Gesetzgeber verlangt eine offensichtliche Absenderkennung: Auch vom Empfänger wird die eindeutige Identifizierung des Kommunikationspartners gewünscht.
Wie der 2. Teil des aktuellen Newsletterreports 2009 der Insecon eMarketing GmbH & Co. KG. ergeben hat, halten nahezu 60% der Newsletter-Abonnenten den Betreff nicht für ausschlaggebend zur Öffnung eines Mailings. Vielmehr muss dazu der Absender klar erkennbar sein. Weitere 32,9% bevorzugen eine gelungene Kombination aus beidem.
Die Empfänger von Newslettern sind offensichtlich vorsichtig geworden. Unerwünschte Spam- und Pishing-Mails haben dazu geführt, dass der Leser genau wissen möchte, von wem die eMails stammen, die in seinem Postfach landen und ob er diese bedenkenlos öffnen kann.
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1 Kommentar to 'Absenderkennzeichnung bei Newslettern'
30. April 2009
Newsletter sind eines der effektivsten Instrumente zur langfristigen Kundenbindung. Aber auch Imagepflege und Vertriebsunterstützung können sie leisten. Dazu gehört jedoch eine ganze Menge – dieser Beitrag gibt einen Überblick.Fachinformationen, akt
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